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Was ist „Kinderpornografie“?

Weitere Infos zu: Problematische Inhalte

Unter pornografischen Darstellungen von Minderjährigen versteht man gemäß § 207a StGB die Abbildung von sexuellen Handlungen oder Bilder mit Fokus auf die Geschlechtsteile von Personen unter 18 Jahren.

Expert:innen wie die Stopline sehen den Begriff „Kinderpornografie“ problematisch, da dieser die den Opfern angetane Gewalt verharmlost. Schließlich werden dabei nicht – wie bei anderen pornografischen Darstellungen – freiwillige sexuelle Handlungen abgebildet, sondern gewalttätige Übergriffe an Kindern, die eine schwere Straftat darstellen. Besser ist es daher, hier von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger zu sprechen.

Sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger umfassen grundsätzlich alle wirklichkeitsnahen Abbildungen, die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen. Darunter fallen reale Fotos und Filme – aber auch virtuelle Bilder (z. B. Bildmontagen oder Computeranimationen), sofern nicht auf den ersten Blick klar ist, ob es sich dabei um echte Aufnahmen handelt. Entscheidend ist hier, ob für die Betrachter:innen der Eindruck entsteht, Augenzeug:innen einer tatsächlichen Handlung zu sein. Texte, in denen sexuelle Handlungen mit Kindern beschrieben werden, sind dagegen nicht strafbar im Sinne von § 207a StGB (eventuell aber aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen).

Im Zusammenhang mit sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger ist jegliche Nutzung verboten: Strafbar ist also nicht nur das Herstellen und Verbreiten solcher Inhalte, sondern auch der bloße Besitz bzw. das wissentliche Zugreifen darauf im Internet.

Strafbar ist auch das sogenannte Cyber-Grooming, also die Anbahnung sexueller Kontakte zu Unmündigen über das Internet.

Sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger im Internet können Sie schnell und anonym an die Online-Meldestelle Stopline melden.