Unternehmen nutzen die Beliebtheit von Influencer:innen auf Sozialen Netzwerken, indem sie diese gegen Bezahlung Werbung für ihre Produkte und Dienstleistungen machen lassen. Viele Influencer:innen erzielen damit ein beachtliches Einkommen und können gut von solchen Marketing-Aktivitäten leben.
Den meisten Kindern fällt es schon beim Fernsehen schwer, Werbung als solche zu erkennen – bei Influencer:innen ist die Herausforderung noch einmal größer, da redaktionelle Inhalte teilweise kaum von Werbung zu unterscheiden sind und oft mit Produktplatzierungen gearbeitet wird. Erschwerend kommt hinzu, dass Kinder und Jugendliche die Beiträge ihrer Influencer:innen als authentisch empfinden und deren Empfehlungen oft blind vertrauen.
Influencer:innen arbeiten mit verschiedenen Werbeformaten, wie z. B.
- Werbeeinspielungen vor oder nach den eigenen YouTube-Videos.
- Produktplatzierungen in Videos oder auf Fotos (z. B. Kleidung, Autos im Hintergrund, Frühstücksmüsli, ...).
- Werbeartikel, welche Influencer:innen oft als kostenlose Produktsamples von den Unternehmen erhalten (z. B. Beauty-Produkte).
- Affiliate Links, sprich Verkaufslinks, die Influencer:innen unter ihren Beiträgen angeben und die direkt zu einer Verkaufsplattform und einem Produkt führen. Für Klicks erhalten die Influencer:innen Provisionen.
- Unboxing-Videos, in denen Influencer:innen Produkte (oft zugesendete Werbeartikel) auspacken und diese präsentieren.
- Hauls (Beutezüge), bei denen die Influencer:innen in Geschäften oder online einkaufen und im Anschluss ihre Ausbeute präsentieren.
- Merchandising, also der Vermarktung von eigenen Produkten (z. B. Parfums, Kleidung, Geschirr).
InfluencerInnen sind gesetzlich dazu verpflichtet, werbliche Inhalte in ihren Kanälen eindeutig zu kennzeichnen.