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Darf ich eine Privatkopie von Werken anfertigen?

Weitere Infos zu: Urheberrechte

Eine Kopie ist zulässig, wenn sie zum rein privaten Gebrauch angefertigt wird (d. h. es werden keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt). Dieser Gebrauch schließt auch im selben Haushalt lebende Personen oder enge Freund/innen ein. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Kopie auf einer CD/DVD aufgezeichnet oder als File abgespeichert wird. Auch die Musikspur von YouTube-Videos darf zum Privatgebrauch heruntergeladen werden, sofern das Video rechtmäßig online gestellt wurde. Kopien zum Zweck des Verkaufs sind jedoch verboten! Nicht erlaubt ist es auch, andere Personen im Internet auf kopierte Dateien zugreifen zu lassen (z. B. über Tauschbörsen).

Folgende Ausnahmen sind zu beachten

  • Die Herstellung von Kopien aus illegalen Quellen (z. B. Raubkopien, illegal in Tauschbörsen angebotene Musik oder Filme) ist nicht zulässig.
  • Ein Kopierschutz darf grundsätzlich nie umgangen werden.
  • Für Computerprogramme gelten andere Bestimmungen. Von ihnen dürfen z. B. keine Privatkopien (ausgenommen Sicherheitskopien) erstellt werden.