Darf ich fremde Fotos oder Videos aus dem Netz in Facebook, YouTube etc. stellen?
Weitere Infos zu: UrheberrechteNur weil Fotos, Videos, Musikstücke etc. frei im Internet abrufbar sind, heißt das noch lange nicht, dass man dieses beliebig verwenden kann: Jede Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet, die ohne Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erfolgt, ist eine Urheberechtsverletzung. Darunter fallen etwa das Hochladen auf frei zugänglichen Websites, das Anbieten in Tauschbörsen, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat, das Hochladen in Sozialen Netzwerken wie Facebook etc.
Beispiel:
Michaela erhält auf Facebook eine Nachricht eines Freundes mit folgender Aufforderung: „Ersetze dein Profilbild durch einen Comic-Helden/Heldin aus deiner Kindheit. Lass uns alle für eine Woche in Kindheitserinnerungen schwelgen und lade auch deine Freunde dazu ein.“ Michaela macht sich im Internet gleich auf die Suche nach einem passenden Bild von Captain Future und lädt ihren Fund als neues Profilbild in Facebook hoch – das war ja einfach. Nur leider hat Michaela damit eine Urheberrechtsverletzung begangen, die ihr teuer zu stehen kommen könnte …
Will man also ein Foto, Video etc., das man nicht selbst hergestellt hat, ins Internet stellen, muss immer die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden (am besten schriftlich). Zulässig ist lediglich die Zurverfügungstellung im privaten Rahmen, wie beispielsweise in einer nicht-öffentlichen (geschlossenen) Facebook-Gruppe. Dies jedoch nur dann, wenn damit rein private und nicht etwa kommerzielle Zwecke verfolgt werden. Wann eine „Öffentlichkeit“ vorliegt, lässt sich nicht allgemein festlegen – meist ist die Rechtsprechung hier jedoch sehr streng. Im Kreis der Familie oder unter (tatsächlichen) Freund/innen wird jedoch grundsätzlich von einem nicht-öffentlichen Rahmen auszugehen sein.
Eine Alternative für das Verwenden fremder Bilder, Videos, Musik etc. stellen „Creative Commons“-Inhalte dar.