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Darf die Schule eigenständige Werke der SchülerInnen veröffentlichen?

Weitere Infos zu: LehrendeUrheberrechte

Um von den SchülerInnen erstellte Werke (z. B. Fotos, Videos, Aufsätze, Präsentationen etc.) veröffentlichen zu können, müssen die SchülerIn bzw. der Schüler sowie die Eltern damit einverstanden sein. Die Urheberin bzw. der Urheber genießt für ihre bzw. seine geistige Schöpfung einen rechtlichen Schutz, der im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgehalten ist. Mit einer schriftlichen Einverständniserklärung überträgt die Urheberin bzw. der Urheber die Rechte zur Veröffentlichung ihrer bzw. seiner Werke an z. B. die Schule. Das Urheberrecht an sich verbleibt aber immer beim geistigen Schöpfer.

Trotz Einverständniserklärung empfiehlt es sich, die Veröffentlichung eines Werkes im konkreten Fall immer nochmals mit der Schülerin bzw. dem Schüler und den Eltern abzustimmen. Denken Sie im Übrigen auch daran, die Urheberin bzw. den Urheber als Quellenangabe zu nennen!