Inhalt (Accesskey 0) Hauptnavigation (Accesskey 1)

Darf ich Fotos, Videos, Texte etc. aus dem Internet im Unterricht verwenden?

Weitere Infos zu: LehrendeUrheberrechte

Worauf müssen Lehrende beim Übernehmen von Inhalten achten?

  • Das Urheberrecht gilt auch bei der Erstellung von Unterlagen für den Unterricht.
  • Eine Ausnahme ist die „Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch“. In diesem Fall dürfen auch vollständige Werke (z. B. ein ganzer Zeitschriftenartikel) im Rahmen des Unterrichts bereitgestellt werden, wenn
    • der Zugang nur für Mitglieder einer einzelnen Lerngruppe (z. B. eine Klasse) besteht,
    • die Inhalte nur über einen festgelegten Zeitraum (z. B. ein Schuljahr) angeboten werden,
    • vollständige Quellenangaben gemacht werden und
    • es sich um keine Inhalte aus Schulbüchern handelt.

Hinweis:

Einzelne Stellen eines veröffentlichen Sprachwerks dürfen in eigene Werke übernommen werden (Zitate), wenn sie entsprechend gekennzeichnet und mit einer Quellenangabe versehen werden. Jedoch gibt es auch hier Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen.