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Dürfen Fotos/Videos von SchülerInnen auf die Schulwebsite gestellt werden?

Weitere Infos zu: LehrendeUrheberrechte

Das Veröffentlichen von Fotos oder Videos ist nicht erlaubt, wenn dadurch berechtigte Interessen einer Person verletzt werden (§78 UrhG). Klassenfotos oder Aufnahmen von Schulaktivitäten sind damit wohl unbedenklich. Eine Veröffentlichung der Bilddateien bedarf dennoch der Zustimmung von Schüler:innen, denn sie stellen personenbezogene Daten dar (§§ 12,13 DSG idF. DS-AG 2018). Aus diesem Grund muss es eine Einwilligung für ihre Veröffentlichung geben. 

Schüler:innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können diese selbstständig erteilen. Sind sie jünger, ist eine Zustimmung der Eltern erforderlich. Eine Einverständniserklärung sollte zumindestens einmal pro Jahr, z. B. am Schuljahresbeginn, unterschrieben werden. Falls umsetzbar, wäre es noch empfehlenswerter vor jeder Veranstaltung eine entsprechende Einverständniserklärung einzuholen. 

Beachten Sie, dass bei Fotos keine Namen zu den Gesichtern zuordenbar sind. Fotos der gesamten Klasse veröffentlichen Sie am besten z. B. nur mit der Klassennennung, ohne die Namen der einzelnen Schüler:innen zu nennen. 

Details gibt es auch in der FAQ "Empfehlungen zur Nutzung digitaler Technologie an Schulstandorten" des Bildungsministeriums und bei der Internet Ombudsstelle unter der FAQ “Dürfen Fotos von Kindern auf der Webseite der Schule veröffentlicht werden?