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Dürfen Fotos/Videos von SchülerInnen auf die Schulwebsite gestellt werden?

Weitere Infos zu: LehrendeUrheberrechte

Das Veröffentlichen von Fotos oder Videos ist nicht erlaubt, wenn dadurch berechtigte Interessen einer Person verletzt werden (§78 UrhG). Klassenfotos oder Aufnahmen von Schulaktivitäten sind damit wohl unbedenklich. Eine Veröffentlichung der Bilddateien bedarf dennoch der Zustimmung von SchülerInnen, denn sie stellen personenbezogene Daten dar (§§ 12,13 DSG idF. DS-AG 2018), Aus diesem Grund muss es eine Einwilligung für ihre Veröffentlichung geben. SchülerInnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können diese selbstständig erteilen. Sind sie jünger, ist eine Zustimmung der Eltern erforderlich.Eine Einverständniserklärung sollte einmal pro Jahr, z. B. am Schuljahresbeginn, unterschrieben werden. Beachten Sie, dass bei Fotos keine Namen zu den Gesichtern zuordenbar sind. Fotos der gesamten Klasse veröffentlichen Sie am besten z. B. nur mit der Klassennennung, ohne die Namen der einzelnen SchülerInnen zu nennen.