Jede Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet, die ohne Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erfolgt, ist eine Urheberrechtsverletzung. Darunter fallen etwa das Hochladen auf frei zugänglichen Websites, das Anbieten in Tauschbörsen, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat oder die Verbreitung in Sozialen Netzwerken. Dabei ist es unerheblich, ob die Veröffentlichung privaten oder kommerziellen Zwecken dient. Ohne Bedeutung ist auch, wie viele Personen tatsächlich auf das Foto, Video etc. im Internet zugegriffen haben bzw. ob es überhaupt jemand gesehen hat.
Die wichtigste Regel:
Nur weil z. B. ein Foto frei im Internet abrufbar ist, heißt das noch lange nicht, dass man dieses beliebig verwenden kann. Will man ein Foto, Video oder ein anderes Werk, das man nicht selbst hergestellt hat, ins Internet stellen, muss immer die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden (am besten schriftlich).