Die Anzahl rassistischer Hetzbotschaft und Hasspostings im Internet hat sich im Jahr 2015 fast verdoppelt – das berichtet der Verein ZARA - Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit im kürzlich erschienenen Rassismus Report 2015.
Viele Internetnutzerinnen und -nutzer fragen sich, wie sie mit Hass und Hetze im Internet umgehen sollen. Wir haben zusammengefasst, wo Sie Informationen und Beratung finden: Wie Sie gegen Hetze und Radikalismus im Internet vorgehen können können
Doch was sagt eigentlich das Gesetz zum Thema „Hasspostings im Internet“? Fakt ist: Nicht jede rassistische Äußerung im Netz ist gleich ein strafbares Hassposting – dennoch erfüllen viele angriffige Postings den rechtlichen Straftatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB).
Was gilt nach §283 als Verhetzung?
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Wer im Internet zu Gewalt oder Hass gegen Personen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Weltanschauung bzw. sexueller Orientierung oder Hautfarbe aufstachelt, macht sich wegen Verhetzung strafbar.
Kriterium: Die verhetzenden Aussagen wurden „öffentlich“, also vor vielen Menschen (Richtwert: 30 Personen), getätigt. Das trifft meistens schon auf kleinere Online-Foren oder Facebook-Gruppen zu.
Erfasst ist auch das herabsetzende oder verächtlich machende Beschimpfen von religiösen oder ethnischen Gruppen. Auch wer gerichtlich festgestellte Völkermorde oder Kriegsverbrechen öffentlich leugnet oder verharmlost, macht sich der Verhetzung strafbar.
Welche Strafen drohen? Wird der Straftatbestand der Verhetzung erfüllt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren (Empfängerkreis ab 30 Personen) bzw. bis zu drei Jahren (Empfängerkreis ab 150 Personen).
Gilt der Straftatbestand der Verhetzung auch „offline“?
Der Verhetzungsparagraf § 283 StGB stellt natürlich auch hetzerische Äußerungen im „Offline“-Leben – also etwa auf der Straße oder am Stammtisch – unter Strafe, sofern das Publikum aus mindestens 30 Personen besteht.
Auch Teilen oder „Liken“ kann strafbar sein
Was viele nicht wissen: Auch wer hetzerische Inhalte im Internet nicht selbst erstellt, sondern absichtlich und befürwortend weiterverbreitet, kann belangt werden. Das betrifft auch schon das Teilen oder „Reposten“ von Beiträgen in Sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter (§ 283 StGB Abs. 4). Im Einzelfall kann sogar das reine „Liken“ von hetzerischen Postings strafbar sein. Davon ausgenommen ist natürlich das kritische Teilen von Hasspostings im Sinne von Aufklärung und Gegenrede.
Wie kann ich hetzerische Postings anzeigen?
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Wenn Sie vermuten, dass ein Posting im Internet den Straftatbestand der Verhetzung erfüllt, können Sie dies bei der nächsten Polizeidienststelle melden und zur Anzeige bringen. Sichern Sie vorher Beweise (z.B. Screenshots oder Ausdrucke), welche die Verhetzung belegen. Da es sich bei Verhetzung nach § 283 um ein Offizialdelikt handelt, verfolgt die Staatsanwaltschaft den Fall selbständig („von Amts wegen“) weiter.
Relevante Straftatbestände bei Hasspostings
Weitere mögliche Straftatbestände, die durch hetzerische Postings oder Beschimpfungen im Internet erfüllt werden können:
- Üble Nachrede (§ 111 StGB),
- Beleidigung (§ 115 StGB),
- Verleumdung (§ 297 StGB),
- Kreditschädigung (§ 152 StGB) und
- Cyber-Mobbing (§ 107c StGB).
Hier finden Sie weitere Infos zum Thema Cyber-Mobbing als Straftatbestand.
Info-Flyer „Hasspostings“ der ISPA
Saferinternet.at-Partner ISPA beleuchtet im aktuellen Info-Flyer „Hasspostings“ (pdf, 410 KB) die rechtlichen Aspekte von hetzerischen Postings im Internet. Sie können den Flyer kostenlos herunterladen oder im Saferinternet.at-Broschürenservice bestellen.
Weiterführende Links:
- Flyer „Hasspostings“ (pdf, 410 KB) kostenlos herunterladen oder im Saferinternet.at-Broschürenservice bestellen
- Saferinternet.at: Leitfaden „Aktiv gegen Hasspostings“ (pdf, 7 MB)
- Saferinternet.at: Info-Folder für Jugendliche zu „Hass im Netz“ (pdf, 1.3 MB)
- Europarat/Zentrum polis: Handbuch „BOOKMARKS – Bekämpfung von Hate Speech im Internet durch Menschenrechtsbildung“ (pdf, 3.5 MB)
- Saferinternet.at: Wie Sie gegen Hetze und Radikalismus im Internet vorgehen können
- Saferinternet.at: Leitfaden – Hasspostings auf Facebook melden
- Saferinternet.at: Cyber-Mobbing wird eigener Straftatbestand
- Stopline.at: Meldestelle gegen Kinderpornografie und Nationalsozialismus im Internet
- Beratungsstelle Extremismus: Kostenlose Beratung und Hilfe für Angehörige und Bezugspersonen
- Initiative für Zivilcourage Online: Flyer „Aktiv gegen Hassrede mit guten Strategien“ (pdf, 295 KB)
- Initiative für Zivilcourage Online: „Informationspaket zum Thema Gegenrede“ (pdf, 442 KB)