Pornografische Nacktfotos von Jugendlichen sind im Umlauf – was sollen wir tun?
Weitere Infos zu: JugendarbeitProblematische InhalteWenn Jugendliche aus dem Umfeld der Jugendeinrichtung Nacktfotos von anderen Jugendlichen herumzeigen oder weiterschicken, müssen Jugendarbeiter/innen reagieren! Sucht das Gespräch mit den Jugendlichen und weist sie darauf hin, dass pornografischeNacktaufnahmen von Jugendlichen unter 18 Jahren als Kinderpornografie gelten und damit verboten sind. Wer solche Bilder auf dem Handy gespeichert hat oder sie an andere weiterschickt, kann sich wegen Besitzes bzw. Verbreitung von kinderpornografischem Material strafbar machen(§207a StGB). Bei einer Kontrolle durch die Polizei kann es passieren, dass das eigene Handy oder andere Geräte zerstört werden.
Achtung, Ausnahme:
Das Gesetz erlaubt Jugendlichen über 14 Jahren das einvernehmliche Tauschen von eigenen pornografischen Bilder oder Videos – allerdings ist es auch hier verboten, die Aufnahmen an Dritte weiterzuleiten!
Tipp:
Das Projekt Sextalks 2.0 bietet Informationen, Beratung und Workshops zum Thema Sexualität und digitale Medien – für Jugendliche und Multiplikator/innen.