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9 rechtliche Fragen zu YouTube – was ist erlaubt, was nicht?

Urheberrechte

YouTube ist beliebter denn je – und wirft bei vielen Nutzer:innen die Frage auf: Was ist auf der Videoplattform eigentlich alles erlaubt? Wir geben Antworten auf die häufigsten rechtlichen Fragen rund um YouTube.

YouTube ist die größte und beliebteste Videoplattform der Welt: Täglich werden mehrere hundert Millionen Stunden Videos abgespielt und Milliarden Aufrufe generiert. Vor allem Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit auf YouTube und holen sich dort Tipps und Unterhaltung aller Art – von Comedy-Clips über Computerspiel-Tutorials bis hin zu Schminkanleitungen. Natürlich eignet sich YouTube auch hervorragend, um aktuelle Musikvideos, Filme oder Serien anzuschauen.

Doch immer mehr Nutzerinnen und Nutzer fragen sich: Was ist auf YouTube eigentlich erlaubt? Darf ich Videos herunterladen? Oder auf einer Party eine Musik-Playlist im Hintergrund laufen lassen?Wir klären die häufigsten rechtlichen Fragen rund um YouTube – was ist erlaubt, was nicht?

1. Darf ich YouTube-Videos herunterladen?

Grundsätzlich ja, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind:

  •     Die Quelle ist legal, d. h. das Video wurde rechtmäßig veröffentlicht und verbreitet.
  •     Das heruntergeladene Video dient ausschließlich dem privaten Gebrauch (z. B. Herunterladen auf den eigenen Computer).

Alles darüber hinaus, also Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist daher nicht erlaubt.

2. Was ist ein legales Vorlagestück?

Eine legale Vorlage ist ein Werk (z. B. ein Video), das rechtmäßig geschaffen und veröffentlicht wurde. Beispiele:

  •     Ein Nutzer/eine Nutzerin nimmt selbst ein Video auf und lädt es auf YouTube hoch.
  •     Das neue Musikvideo eines Popstars wird auf dessen offiziellem YouTube-Kanal veröffentlicht.

Die Urheberrechtsnovelle 2015 legt fest, dass die Kopie eines Werkes (z. B. eines Bildes, eines Videos oder eines Musikstücks) zum privaten Gebrauch nur von rechtmäßig hergestellten und veröffentlichten Vorlagen gemacht werden darf. Das bedeutet, dass das Herunterladen eines YouTube-Videos für den privaten Gebrauch nur dann legal ist, wenn das Originalvorlagewerk ebenfalls rechtmäßig erworben und auf YouTube veröffentlicht wurde.

Damit fallen viele Videos auf YouTube weg, bei denen es sich eindeutig um urheberrechtswidrige Kopien handelt. Letztlich müssen die Nutzerinnen und Nutzer selbst beurteilen, ob ein bestimmtes Video rechtmäßig ins Internet gestellt wurde oder nicht.

Bei YouTube kann man davon ausgehen, dass ein Musikvideo, das auf dem offiziellen YouTube-Kanal einer Künstlerin oder eines Künstlers veröffentlicht wurde, rechtmäßig ist. Die Veröffentlichung des Musikvideos des Nutzers „whatever777“ mit 17 Views ist hingegen vermutlich illegal. Auch bei einer heimlichen Filmaufnahme handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein illegales Vorlagestück.

3. Darf ich die Musikspur von YouTube-Videos herunterladen?

Grundsätzlich ja.

Für das Herunterladen (auch „Grabben“ oder „Rippen“ genannt) der Tonspur von Videos gilt dasselbe wie für das Herunterladen der Videos selbst: Für den eigenen, privaten Gebrauch darf eine Kopie des Werkes angefertigt werden, ohne dass die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden muss - sofern die Vorlage legal ist (siehe Punkt 2).

Eine weitere Verbreitung oder Veröffentlichung des Musikstücks (z.B. das Abspielen auf einer großen Party oder das Bereitstellen in einer Tauschbörse) wäre natürlich eine Urheberrechtsverletzung.

4. Darf ich YouTube-Videos oder -Playlists auf einer Party oder im Klassenzimmer als Hintergrundmusik laufen lassen?

In einigen Fällen ja, in anderen eindeutig nein. Die Antwort auf diese Frage hängt in erster Linie davon ab, ob das Video im privaten oder öffentlichen Bereich gezeigt wird:

  • Eine Vorführung im privaten Bereich liegt zum Beispiel vor, wenn das Video vor einigen (engen) Freunden oder Familienmitgliedern abgespielt wird - das ist in Ordnung und verletzt keine Urheberrechte. Schließlich ist es nach österreichischem Recht erlaubt, eine Kopie für den eigenen, privaten Gebrauch anzufertigen.
  • Bei einer Vorführung vor einer ganzen Schulklasse oder auf einer Party wird hingegen davon ausgegangen, dass auch Freunde von Freunden anwesend sind. Damit ist die Vorführung öffentlich und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die Grenze zwischen öffentlicher und privater Nutzung ist oft schwer zu ziehen. Entscheidend ist hier das „persönliche Band“ der an der Verwertung (z. B. Anschauen eines Videos) beteiligten Personen. Ein persönliches Band ist eine nähere Beziehung zu einer Person, die über ein bloßes „Kennen“ hinausgeht (z. B. Freundschaft oder Verwandtschaft).

5. Darf ich ein YouTube-Video auf meiner Website einbetten oder auf Facebook teilen?

Grundsätzlich ist es erlaubt, Videos von Videoplattformen auf der eigenen Website einzubinden oder in sozialen Netzwerken wie Facebook zu teilen.

Beim Einbetten wird das Video selbst nicht direkt auf die Website kopiert, sondern nur der Zugriff auf das Video ermöglicht. Der Inhalt, also das Video, bleibt auf YouTube, von wo es in den meisten Fällen gestreamt wird. Der oder die einbettende Nutzer:in kann daher nicht für den Inhalt des Videos verantwortlich gemacht werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Video keine leicht erkennbaren rechtswidrigen Inhalte (z. B. nationalsozialistische Wiederbetätigung, sexuelle Missbrauchdarstellungen Minderjähriger etc.)

Das unbedachte Teilen von Videos kann Konsequenzen haben! Wer z. B. volksverhetzende Inhalte, die er nicht selbst erstellt hat, wissentlich und billigend verbreitet, kann dafür strafrechtlich belangt werden. Dies betrifft bereits das Teilen oder „Reposten“ von Beiträgen in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter (§ 283 Abs. 4 StGB). Nicht gemeint ist natürlich das kritische Teilen von Hasspostings im Sinne von Aufklärung, Kritik und Gegenrede.

6. Darf ich selbstgemachte Videos auf YouTube stellen?

Selbstverständlich! Solange Sie Urheber:in der Videos sind und keine Rechte Dritter verletzen, ist das Hochladen eigener Videos auf YouTube kein Problem.

Welche Rechte Dritter sind zu beachten?

  • Das Recht am eigenen Bild: Wer ungefragt fremde Personen filmt und diese Aufnahmen ohne deren Einwilligung veröffentlicht, kann die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen verletzen. Ausgenommen sind Aufnahmen im öffentlichen Raum oder wenn die Aufnahme der Person ein „Nebenprodukt“ ist (z. B. eine Person, die im Hintergrund einer Sehenswürdigkeit fotografiert wird).
  • Verwertungsrechte an Werken: Hier kann es sich um das Verwertungsrecht, Senderecht, Vorführrecht, Zugänglichmachungsrecht oder Vervielfältigungsrecht handeln - um nur einige zu nennen. Hinter diesen komplizierten Begriffen verbirgt sich eigentlich nur die Information, wer ein Werk wo und wie oft zeigen, spielen, veröffentlichen oder vervielfältigen darf. Es ist nicht erlaubt, einen fremden Song als Hintergrundmusik für ein eigenes Video zu verwenden, es sei denn, man hat die Zustimmung des Urhebers/der Urheberin oder man erwirbt die notwendigen Verwertungsrechte.

7. Darf ich in meinem YouTube-Video im Hintergrund Musik laufen lassen?

Wenn die Musik nur zufällig im Hintergrund läuft, ist die Rechtslage anders. Seit 1. Oktober 2015 gibt es im österreichischen Recht die sogenannte Beiwerksregelung(§ 42e UrhG), die besagt, dass es in Ordnung ist, Werke (z. B. Filme, Musik, Videos) aufzunehmen und zu verbreiten, wenn diese nur zufällig oder beiläufig oder ohne Bezug zum eigentlichen Gegenstand der Verwertungshandlung aufgenommen wurden. Ein Beispiel: Auf einer Geburtstagsfeier wird ein Video vom Auspacken der Geschenke gedreht, während im Hintergrund ein Lied im Radio läuft.

8. Was passiert, wenn ich Urheberrechte auf YouTube verletzt habe?

Wenn Sie ein Werk verwenden, ohne die Zustimmung des Urhebers/der Urheberin eingeholt zu haben oder die entsprechenden Nutzungsrechte zu besitzen, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung.

In diesem Fall können Ihnen die Urheber:innen bzw. Rechteinhaber:innen eine Abmahnung (per Post) schicken. Darin werden Sie in der Regel aufgefordert, die konkrete Rechtsverletzung innerhalb einer bestimmten Frist zu unterlassen (z. B. das Video, in dem ein geschützter Song unerlaubt verwendet wird, aus dem Internet zu entfernen), eine Unterlassungserklärung abzugeben und ggf. Schadensersatz zu leisten sowie die Anwaltskosten zu übernehmen. Das kann im Extremfall sehr teuer werden! Nehmen Sie solche Abmahnungen unbedingt ernst und lassen Sie sich beraten, zum Beispiel bei der Internet Ombudsstelle beraten.

Immer wieder kursieren im Internet auch gefälschte Abmahnungen, die von Betrüger:innen per E-Mail an unzählige Personen verschickt werden.

9. Welche Inhalte darf ich nicht auf YouTube hochladen? Was sind „illegale“ Inhalte? Warum werden manche Videos wieder gelöscht?

 

Welche Inhalte illegal sind, hängt vom jeweiligen Rechtssystem ab. Was in Österreich legal ist, kann in einem anderen Land verboten sein - und umgekehrt.

Urheberrechtsverletzungen sind grundsätzlich illegal. Es ist verboten, ein Video ungefragt und ohne die notwendigen Verwertungsrechte im Internet zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen. Solche Urheberrechtsverletzungen werden auch von YouTube streng geahndet und rasch gelöscht. Nach österreichischem Recht ist auch das Herunterladen solcher illegaler Videos - selbst für private Zwecke - nicht erlaubt (siehe Punkt 1 und 2).

Darüber hinaus sind in Österreich bestimmte Inhalte wie sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, nationalsozialistisches Gedankengut und Verhetzung illegal und unter Umständen strafbar.

So melden Sie unangemessene Inhalte auf YouTube. Handelt es sich um sexuelle Missbrauchdarstellungen Minderjähriger oder nationalsozialistische Inhalte, können Sie das Video auch anonym an die Stopline melden