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Mit Memes gegen den Schulfrust

Lehrende Datenschutz Problematische Inhalte Urheberrechte

Textunterlegte Bilder, um sich über Lehrpersonen auszulassen? Humorvoll, manchmal aber auch übergriffig und verletzend. Wieviel müssen Lehrende über sich ergehen lassen?

Was sind Memes?

Memes bezeichnen Wort-Bild-Kombinationen, die einen witzigen Beigeschmack haben sollen. Viele der Memes werden mit wohlbekannten Bildern erstellt – jedoch immer mit anderem Text. Dazu gibt es eigene Programme (sog. „meme generator“). Besonders häufig verbreitet sind mürrische Katzenbilder („grumpy cat“) oder Babys, die zornig mit dem Finger auf den/die Betrachter/in zeigen oder die Fäuste ballen. Häufig werden auch Figuren aus Filmen oder Serien wie Spongebob eingesetzt. Da diese Bilder meist urheberrechtlich geschützt sind, ist davon auszugehen, dass es sich dabei um Urheberrechtsverletzungen handelt. In Österreich sind diesbezüglich aber noch keine Fälle bekannt, wo dies zu Strafverfolgungen geführt hat.


Was sind Schul-Memes?

Immer schon haben Jugendliche Ort und Möglichkeiten gefunden, ihren Unmut über Lehrende, die Schule oder Kolleg/innen sichtbar zu machen. Dies ist keine Erfindung des Internet-Zeitalters. Schul-Memes sind lediglich eine neue – teils humorvolle – Strategie dafür, andere oder auch sich selbst aufs Korn zu nehmen. Die Botschaft kann dabei mehr oder weniger freundlich ausfallen – je nachdem von wem die Memes stammen. Viele Bildnachrichten sind anonym und generisch gehalten, andere jedoch nehmen ganz bestimmte Lehrpersonen (mit Namen!) auf die Schippe – nicht immer nur auf witzige Weise, sondern durchaus auch übergriffig und verunglimpfend.

Veröffentlicht werden solche Bilder in der Regel auf Seiten, von denen Schüler/innen annehmen, dass Lehrende diese nicht kennen oder auffinden können. Neben Instagram sind dies auch eigene Webseiten, auf denen solche Meme-Sammlungen veröffentlicht werden.


Wie auf beleidigende Schul-Memes reagieren?

Nicht alle Memes, die über die Schule oder konkrete Lehrpersonen veröffentlicht werden, sind automatisch problematisch. Oft reicht es, den Schüler/innen zu signalisieren, dass man die Bilder kennt und sich davon nicht verunsichern lässt. Das macht Lehrpersonen schnell uninteressant für weitere Spaß-Bildchen.

Überschreiten die Memes aber Grenzen und sind persönlich und beleidigend, so ist eine Reaktion der Lehrenden oder Schulleitung absolut notwendig!

Folgende Fragen können dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen:

1. Ist der Account überhaupt noch aktiv? (in den letzten 1-2 Monaten)

  • Ja
  • Nein
  • Nicht zu erkennen

2. Wie viele Follower und Zuschauer hat der Account?

  • Nur wenige Schüler/innen
  • Eine Menge – vermutlich die gesamte Schule
  • Vermutlich die ganze Region

3. Welcher Natur sind die Inhalte?

  • Persönlich beleidigender Natur (für bestimmte Lehrpersonen, die auch als solche identifizierbar sind)
  • Allgemeiner Natur (ohne direkt bestimmte Personen anzusprechen, aber dennoch mit bedenklicher Botschaft)
  • Harmloser Natur

4. Welche Lehrkräfte betrifft es?

  • Lehrkräfte, die aufgrund ihrer Art zu unterrichten immer wieder kritisiert werden, aber keine Bereitschaft zu Veränderungen zeigen
  • Lehrpersonen, die eigentlich ein gutes Vertrauensverhältnis zu ihren Schüler/innen haben und vor denen sich die Schüler/innen nicht fürchten

5. Welche Maßnahmen wurden schon ergriffen?

  • Account wurde im Sozialen Netzwerk gemeldet
  • Schüler/innen, die dahinter vermutet wurden, wurden persönlich/einzeln zur Rede gestellt (evtl. mit zeitlicher Aufforderung, die Seiten wieder zum Verschwinden zu bringen)

6. Was steht in der Hausordnung?

  • „Fotos und Video-Aufnahmen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn die abgebildeten Personen nicht einverstanden sind.“
  • Unser Motto „Wir geben Cyber-Mobbing keine Chance“ ist überall im Schulhaus sichtbar.
  • Wir führen regelmäßig Präventionsmaßnahmen durch.
  • Bislang wird der Umgang mit Bildern und Cyber-Mobbing nicht ausdrücklich thematisiert.

Maßnahmen gegen Verunglimpfungen mittels Memes

Folgende Maßnahmen sind im Zusammenhang mit Verunglimpfungen von Lehrenden sinnvoll:

Bilder/Account melden und löschen

  • Melden Sie Memes direkt an das jeweilige Soziale Netzwerk (Nutzen Sie hierfür unsere Schritt-für-Schritt-Anleitungen!) und fordern Sie die Betreiber/innen zur Löschung auf. Auf Instagram ist dies beispielsweise auch ohne einen eigenen Account möglich.
  • Sollte eine Meldung im Sozialen Netzwerk selbst nicht wirksam sein, wenden Sie sich an die Internet Ombudsstelle (www.ombudsstelle.at)!

Schulinterne Maßnahmen

  • Informieren Sie die Direktion oder die Personalvertretung über die bestehende Situation. Überlegen Sie gemeinsam mit der Direktion, welche Maßnahmen gesetzt werden können.
  • Sprechen Sie mit den Eltern und Schüler/innen! Legen Sie dabei auch die rechtliche Situation dar und zeigen Sie den Schüler/innen mögliche Konsequenzen auf.
  • Gehen Sie der Sache auf den Grund: Welche Gründe könnte es haben, dass Schüler/innen eine Lehrkraft im Visier haben? Könnte eine berechtigte Kritik dahinterstehen? Wie kann man damit umgehen?
  • Leiten Sie eine Disziplinarkonferenz ein: Überlegen Sie eventuell Maßnahmen zur Wiedergutmachung.

Verhaltensvereinbarungen entwickeln

Die Verunglimpfung von Lehrenden ist nicht das einzige Problem von Schulen, auch Schüler/innen sind häufig von Mobbing betroffen (Cyber-Mobbing). Es ist daher sinnvoll allgemeine Verhaltensvereinbarungen aufzustellen. Besonders zu beachten sind dabei folgende Bereiche:


Fazit

Je offener und transparenter mit verunglimpfenden Inhalten gegen jegliche Personen(gruppen) umgegangen wird, desto früher können Vorfälle gestoppt werden. Dazu zählt auch, dass Lehrende ein offenes Ohr, Auge und Herz für die (digitale) Welt der Kinder und Jugendlichen haben. So können allfällige Veröffentlichungen von Memes etc. von der Schulleitung schneller richtig eingestuft werden und auch die Schüler/innen wissen, dass verunglimpfende Postings für sie negative Folgen haben können.