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Mindestalter: Ab wann dürfen Kinder Soziale Netzwerke nutzen?

Eltern Soziale Netzwerke

Ab welchem Alter dürfen sich Kinder eigentlich offiziell in Sozialen Netzwerken anmelden – und was passiert, wenn Eltern ihr Kind schon davor auf WhatsApp, YouTube & Co. lassen?

Warum gibt es ein Mindestalter für Soziale Netzwerke?

Auch wenn sich heute oft schon Kinder im Volksschulalter auf WhatsApp, YouTube, Instagram & Co. tummeln: Offiziell ist das Alter, ab dem sie sich in den gängigen Sozialen Netzwerken anmelden dürfen, deutlich höher.

Die meisten US-amerikanischen Social Media-Anbieter:innen geben von jeher ein Mindestalter von 13 Jahren vor, da sie dem Children's Online Privacy Protection Act unterliegen. Dieser sieht vor, dass in den USA grundsätzlich keine Daten von Personen unter 13 Jahren gesammelt werden dürfen.

Für Nutzer:innen in Europa wird das Mindestalter allerdings durch die 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Dieser zufolge müssen alle Nutzer:innen ausdrücklich zustimmen, dass ihre personenbezogenen Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Wohnort) an Soziale Netzwerke übermittelt und von diesen verarbeitet werden.


Was sagen die Nutzungsbedingungen der beliebtesten Sozialen Netzwerke?

  • WhatsApp: Für die Nutzung des Messengerdienstes liegt das Mindestalter laut Nutzungsbedingungen in EU-Ländern bei 16 Jahren. Nutzer:innen unter 16 Jahren brauchen offiziell die Zustimmung ihrer Eltern – es wird allerdings kein Altersnachweis gefordert. Auch jüngere Kinder können die App also problemlos installieren und nutzen.
  • YouTube: Das zum Google-Konzern gehörende Videoportal schreibt in seinen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 14 Jahren vor. Das ist auch das Alter, ab dem in Österreich die Verwaltung eines eigenen Google-Kontos möglich ist – und ein solches ist für die eigenständige Anmeldung bei YouTube erforderlich. Allerdings benötigen Unter-18-Jährige laut Nutzungsbedingungen dennoch die Erlaubnis ihrer Eltern, um YouTube nutzen zu dürfen. Ist das Kind noch nicht 14, können die Eltern mit der App Google Family Link ein Google-Konto für ihr Kind einrichten und dieses verwalten. Für jüngere Kinder können Eltern zudem ein Benutzerkonto auf YouTube Kids einrichten.
  • Instagram: Ungeachtet der Gesetzeslage in Österreich müssen Nutzer:innen gemäß Nutzungsbedingungen mindestens 13 Jahre alt sein, wobei bei der Registrierung das Geburtsdatum angegeben werden muss. Dasselbe gilt für das ebenfalls zum Meta-Konzern gehörende Netzwerk Facebook. Jüngeren Kinder ist die Nutzung beider Dienste untersagt: Meta gibt an, Konten von Kindern unter 13 Jahren bei Bekanntwerden sofort zu löschen. Bei Instagram werden die Accounts von Nutzer:innen, die jünger als 18 sind, zudem automatisch auf „privat“ gestellt: Dadurch können nur Freund:innen die veröffentlichten Inhalte sehen. Dies kann allerdings jederzeit in den Einstellungen geändert werden, d.h. auch Unter-18-Jährige können ihr Konto problemlos öffentlich machen.
  • Snapchat: Die Foto-Sharing-App verlangt in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren. Wer unter 18 ist, darf die App zudem nur mit Einwilligung der Eltern nutzen. Das Alter wird bei der Registrierung zwar abgefragt, aber nicht überprüft.
  • TikTok: Auch das Musik-Video-Netzwerk schreibt in seinen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. TikTok gibt an, die Konten Minderjähriger gegebenenfalls zu schließen. Je nach Alter ist zudem der Zugang zu bestimmten Funktionen eingeschränkt: So kann die Direktnachrichtenfunktion erst ab 16 Jahren genutzt werden, einen Livestream zu hosten oder virtuelle Geschenke zu machen ist überhaupt erst ab 18 möglich.

Auch wenn viele Soziale Netzwerke in ihren Nutzungsbedingungen ein offizielles Mindestalter von 13 Jahren angeben, gilt für österreichische Nutzer:innen immer mindestens das gesetzlich festgelegte Mindestalter von 14 Jahren!


Was passiert, wenn sich Kinder vor dem erlaubten Mindestalter anmelden?

Das vorgegebene Mindestalter hat in der Praxis wenig Bedeutung, da sich auch jüngere Nutzer:innen meist problemlos in Sozialen Netzwerken anmelden können. In der Datenschutz-Grundverordnung ist festgehalten, dass die Überprüfung des Alters nicht unverhältnismäßig aufwendig sein darf. Die Betreiber:innen von Sozialen Netzwerken sind also nicht zur Ausweiskontrolle verpflichtet. Das Alter der Nutzer:innen wird daher nur durch eigenständige Angabe des Geburtstages oder durch Häkchensetzung (z. B. „Ja, ich bin über 13 Jahre alt“) überprüft – da kann natürlich leicht gemogelt werden.

Viele Netzwerke geben in ihren Nutzungsbedingungen zwar an, die Konten jüngerer Nutzer:innen zu deaktivieren, wenn diese nicht dem erforderlichen Mindestalter entsprechen – doch die Überprüfung der Altersangaben ist zur Zeit noch schwierig. Allerdings werden bereits Systeme entwickelt, die zur Altersverifikation künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen nutzen – etwa von Unternehmen wie Instagram.


Müssen Eltern mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Eine Anmeldung bei einem Gratisdienst unter falscher Altersangabe ist ein Vergehen, das keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Das hat mehrere Gründe:

  • Da bei kostenlosen Anbieter:innen kein Schädigungsvorsatz vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass die Angabe eines falschen Geburtsdatums auch nicht strafrechtlich (z. B. im Sinne von Betrug) relevant ist.
  • Es ist weiters anzunehmen, dass durch die Nutzung eines kostenlosen Sozialen Netzwerkes in der Regel keinerlei bezifferbarer Schaden für die Anbieter:innen des Dienstes entsteht. Damit können auch keine Schadenersatzforderungen gestellt werden.
  • Wenn das Kind das von den Anbieter:innen vorgegebene Mindestalter nicht erreicht, besteht kein gültiger Vertrag. Das bedeutet, dass auch etwaige vertraglich festgelegte Konsequenzen (z. B. eine Strafe bei falschen Angaben) nicht zum Tragen kommen. Der Grund, warum kein gültiger Vertrag vorliegt, lässt sich aber auch noch durch die fehlende Geschäftsfähigkeit nach österreichischem Recht erklären.
  • Dazu kommt: Kinder unter 14 Jahren sind in Österreich ohnehin nicht deliktsfähig. Sie selbst können also prinzipiell für ein Vergehen nicht verantwortlich gemacht werden.
  • Auch wenn Eltern davon wissen, dass sich ihr Kind unter falschem Geburtsdatum bei einem kostenlosen Onlinedienst registriert hat, ist das für die Eltern nicht strafbar. Sie haften also nicht für ihre Kinder.

Es sind bisher keine Fälle dieser Art bekannt, in denen Eltern oder ihre Kinder von US-amerikanischen Anbieter:innen abgestraft wurden.

Abgesehen von den rechtlichen Aspekten ist zu bedenken, dass die Plattformen großes Interesse daran haben, möglichst viele aktive Nutzer:innen auf ihren Kanälen zu haben. Nicht zuletzt deshalb hat eine Anmeldung von Kindern unterhalb des vorgeschriebenen Mindestalters in der Praxis keine Auswirkungen.


Soll ich meinem Kind WhatsApp, YouTube & Co. erlauben?

Wenn Ihr Kind schon vor dem erlaubten Nutzungsalter einen eigenen Account in einem Sozialen Netzwerk anlegen möchte, haben wir folgende Tipps für Sie:

  • Reden statt verbieten. Reagieren Sie nicht automatisch mit einem Verbot – lernen Sie die App bzw. das Soziale Netzwerk kennen und erkunden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die dort gebotenen Möglichkeiten. Lassen Sie sich erklären, wie Ihr Kind das Netzwerk nutzen möchte und warum dieses so wichtig ist.
  • Regeln vereinbaren. Legen Sie gemeinsam verbindliche Regeln fest – etwa, dass Ihr Kind keine persönlichen Daten (z. B. Geburtsdatum, Wohnort, Schule) preisgeben, keine Kontaktanfragen von Fremden annehmen oder keine Fotos von sich posten darf. Oft hilft es auch, solche gemeinsam vereinbarten Regeln schriftlich festzuhalten.
  • Privatsphäre schützen. Helfen Sie Ihrem Kind dabei, seine Privatsphäre im Internet zu schützen und schauen Sie sich gemeinsam die Datenschutzeinstellungen in Sozialen Netzwerken an. Unsere Privatsphäre-Leitfäden helfen dabei!
  • Risiken ansprechen. Reden Sie mit Ihrem Kind über mögliche Risiken bei der Internetnutzung wie z. B. Cyber-Mobbing, Cyber-Grooming oder Internetbetrug und wie man diese vermeiden kann. Besprechen Sie auch Themen wie Sexting und wie man mit Fake News und Kettenbriefen umgehen kann.
  • Unterstützen. Ermutigen Sie Ihr Kind, zu Ihnen zu kommen, wenn ihm etwas auf WhatsApp & Co. komisch vorkommt oder es schikaniert wird. Drohen Sie nicht gleich mit Verboten, sondern fangen Sie Ihr Kind in problematischen Situationen auf und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen.

Unsere Jugendlichen-Flyer informieren Ihr Kind auf kompakte und verständliche Weise über die beliebtesten Sozialen Netzwerke und den sicheren Umgang damit.