Was ist Cyber-Grooming?
Bei „Cyber-Grooming“ erschleichen sich (überwiegend männliche) Erwachsene im Internet das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen, um sie sexuell zu belästigen bzw. zu missbrauchen. Der Kontakt beginnt meist harmlos mit Gesprächen über die Schule, Hobbys oder Computerspiele. In dieser ersten Phase geht es den Täter:innen darum, Vertrauen aufzubauen – sie agieren betont verständnisvoll und geben sich oft als Gleichaltrige aus. Nach einiger Zeit werden Fotos gefordert – anfangs noch harmlose Bilder („Du bist ja so hübsch, hast du noch weitere Bilder?"), später erotische Bilder oder Nacktfotos. Oft verschicken die Groomer dazu auch selbst Bilder oder Kommentare mit erotischem Inhalt an ihre jungen Chatpartner:innen.
Die Schuldfrage
Oft stellt sich mit Bekanntwerden eines sexuellen Übergriffs die Frage, wer daran schuld ist, dass es überhaupt so weit gekommen ist. Dabei lautet die Antwort ganz klar: die Täter:innen! Und zwar ganz egal, was Kinder und Jugendliche veröffentlicht oder angeblich selbst dazu beigetragen haben. Wenn Eltern mitbekommen, dass Ihre Kinder Opfer von Cyber-Grooming wurden, sind Vorwürfe absolut fehl am Platz. Es ist so schon eine beschämende und belastende Situation für die Opfer – tragen Sie also auf keinen Fall zu bestehendem Druck bei! Was Kinder jetzt brauchen, ist Rückhalt von ihren Eltern.
Erwachsene, die Sexualkontakt zu Unmündigen anbahnen, machen sich gemäß §208a StGB strafbar und können mit bis zu zwei Jahren Haft belangt werden.
Was Eltern tun können
- Unterstützung anbieten.
Noch einmal: Seien Sie für Ihr Kind da und machen Sie ihm keine Vorwürfe – Schuld hat nie das Kind, sondern die Person, die das Kind belästigt! - Melden und blockieren.
Cyber-Groomer sollten sofort im jeweiligen Sozialen Netzwerk blockiert bzw. an die Seitenbetreiber:innen gemeldet werden. Genaue Anleitungen dazu finden Sie hier. - Beweise sichern.
Wird ein Verfahren gegen die Groomer angestrengt, sind Beweise notwendig. Fertigen Sie Screenshots der Nachrichten an. - Anzeigen.
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige gegen die Täter:innen. Beziehen Sie sich dabei konkret auf §208a Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen. - Hilfe suchen.
Scheuen Sie sich nicht, in dieser belastenden Situation professionelle Hilfe anzunehmen! Hier finden Sie Kontakte zu Beratungsstellen.
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