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Internetbetrug

Vermeintliche Gratis-Angebote, Phishing-E-Mails, gefälschte Gewinnbenachrichtigungen, Lösegeld-Trojaner, unsichere Facebook-Apps, Mehrwert-SMS-Abofallen u.v.m. – die Bandbreite für möglichen Internet-Betrug ist groß. Und auch wenn die Tricks der BetrügerInnen im Prinzip immer dieselben bleiben, fallen unbedarfte InternetnutzerInnen auf immer wieder neue, kreative Lockangebote herein. Lesen Sie hier, wie Sie gängige Betrugsvarianten im Internet entlarven und sich dagegen schützen können.

Aktuelle Warnungen zu Internet-Betrug finden Sie auf der Watchlist Internet.

Sind Sie bereits in eine Internet- oder Handy-Betrugsfalle getappt, hilft Ihnen die Internet Ombudsstelle kostenlos weiter!


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FAQs

E-Mails

Soziale Netzwerke

Online-Shopping

"Gratis"-Angebote

Handy & Smartphone


Materialien

 Flyer_Internetbetrug.pdf

Flyer: Internet-Betrug

Informativer Flyer für Jugendliche zum Thema Internet-Betrug.

Veröffentlichung: Dezember 2021

 Watchlist_Folder_Webversion.pdf

Betrug im Internet: So schützen Sie sich!

Die Broschüre "Betrug im Internet" mit den wichtigsten Infos & Tipps zu Fake-Shops, Markenfälschungen, Schadsoftware, Phishing, Abo-Fallen und Kleinanzeigenbetrug.

Veröffentlichung: Februar 2020

Hier finden Sie alle weiteren Materialien zum Thema Internetbetrug.


Tipps

  1. Erst denken, dann klicken.

    Klicken Sie nicht unüberlegt auf allzu verlockend klingende Links oder Werbebanner. Oft verstecken sich hinter spektakulären Angeboten unangenehme Betrugs- oder Abo-Fallen. Das gilt auch, wenn die „Empfehlung“ scheinbar von FreundInnen kommt (z. B. auf Facebook).

  2. Umsonst gibt’s nichts.

    Auch im Internet ist selten etwas gratis. Seien Sie bei „Gratis“-Angeboten stets misstrauisch, besonders wenn Sie persönliche Daten angeben müssen. Oft handelt es sich um Lockangebote, bei denen später laufende Kosten entstehen. Antworten Sie auch nicht auf dubiose E-Mail-Versprechungen mit ungewöhnlich hohen Profiten – auch nicht, um das „Geschäft“ abzusagen – und löschen Sie die E-Mails sofort.

  3. AGB lesen.

    Bevor Sie eine vermeintlich kostenlose Leistung in Anspruch nehmen möchten, lesen Sie immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Oft verstecken sich darin Angaben zu Kosten.

  4. Testzugänge stornieren.

    Erklären Sie den sofortigen Rücktritt von Testzugängen, wenn Sie diese nicht mehr brauchen. Geben Sie zum unverbindlichen Testen von Online-Diensten niemals Ihre persönlichen Daten an.

  5. Schriftlich zurücktreten.

    Treten Sie von unerwünschten bzw. versehentlich eingegangenen Verträgen bzw. kostenpflichtigen Anmeldungen immer per Post mit einem eingeschriebenen Brief zurück und behalten Sie eine Kopie des Schreibens und des Aufgabescheins.

  6. Sicher bezahlen.

    Bezahlen Sie in Online-Shops, auf Kleinanzeigen-Plattformen und bei Online-Auktionen nicht gegen Vorauskasse per Banküberweisung. Nutzen Sie sichere Zahlungsmittel und bei Auktionen zusätzlich Treuhandsysteme. Nehmen Sie von Bargeldtransfers wie Western Union, Scheck oder Geldversand via Post besser Abstand, da diese Services keinen Schutz gegen Internet-Betrug bieten.

  7. Vorsicht bei Käufen im Ausland.

    Seien Sie besonders bei sehr günstigen Angeboten (z. B. Markenartikel) aus dem Ausland vorsichtig. Vor allem, wenn Sie auf der Website des Anbieters kein vollständiges Impressum finden oder Ihnen ungewöhnliche Zahlungs- oder Versandmethoden vorgeschlagen werden.

  8. Phishing-E-Mails ignorieren.

    Seriöse Unternehmen und Banken verlangen niemals vertrauliche Daten wie Logins, Passwörter oder Transaktionsnummern (TANs) per E-Mail von Ihnen – löschen Sie solche Nachrichten gleich!

  9. Unerwünschte Mehrwert-SMS stoppen.

    Antworten Sie auf ungewollte Mehrwert-SMS mit „Stopp“. Die Anbieter von Mehrwertdiensten sind gesetzlich verpflichtet, dies als Kündigung zu akzeptieren.

  10. Hilfe holen.

    Sind Sie in eine Internet- oder Handy-Betrugsfalle getappt, hilft Ihnen der Internet Ombudsmann kostenlos weiter. Bei Problemen mit der Handyrechnung können Sie ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der RTR beantragen.