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„Sexting“ – was ist das und worin liegt die Faszination?

Eltern Problematische Inhalte

Immer wieder wird in den Medien über sogenanntes "Sexting" diskutiert. Doch was genau ist damit eigentlich gemeint?

Was ist „Sexting“?

„Sexting“ – zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS) – meint das gegenseitige Tauschen von anzüglichen bzw. sexuell orientierten Fotos und Videos über das Handy und ist bei Jugendlichen inzwischen sehr populär, fast schon „normal“. Die erotischen Bilder oder Nacktaufnahmen werden vorerst „nur“ zwischen Pärchen oder besten FreundInnen verschickt, z. B. als eine Art Liebes- oder Freundschaftsbeweis oder zum Flirten. Wenn die Beziehungen oder Freundschaften aber in die Brüche gehen, landen einige der Fotos aus Rache, Enttäuschung, Neid o. Ä. auf diversen Handys bzw. öffentlich im Web oder werden zur Erpressung verwendet, z. B. damit weitere Fotos geschickt werden.

Welche Jugendlichen „texten Sex“?

Beinahe alle Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren – unabhängig von Bildungsstand, Elternhaus, Erziehung etc. – haben Erfahrungen mit „Sexting“ bzw. können aus dem Stehgreif „Geschichten“ darüber erzählen. Besonders gefährdet sind Jugendliche, deren Persönlichkeit wenig gefestigt ist, die sich von anderen leicht beeinflussen lassen, nicht „Nein“ sagen können, eine geringe Selbstschätzung haben, Aufmerksamkeit suchen – sie zeigen meist auch ein riskantes Online-Verhalten mit wenig ausgeprägtem Risikobewusstsein. Oft fehlt auch der diesbezügliche Rückhalt aus dem eigenen Elternhaus.

Einmal veröffentlicht, gibt es kaum Chancen, die Verbreitung zu stoppen.

Sind freizügige Bilder einmal in Umlauf gebracht, besteht jedenfalls so gut wie keine Möglichkeit mehr, deren Verbreitung zu stoppen. Auch wenn Fotos im Internet z. B. nur für „Freunde“ freigegeben sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese in falsche Hände geraten. So können einmal verbreitete Aufnahmen auch Jahre später wieder auftauchen und den Abgebildeten schaden (z. B. Jobsuche, Beziehungen).

„Safer Sexting“ gibt es nicht! Das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos kann strafbar sein.

Was die meisten Jugendlichen außerdem nicht wissen: Das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos Minderjähriger ist illegal (§ 207a StGB – Pornografische Darstellungen Minderjähriger) und kann rechtliche Folgen haben. Seit dem 1.1.2016 ist das einvernehmliche Tauschen von eigenen pornografischen Fotos oder Videos zwischen zwei mündigen Jugendlichen (über 14 Jahre) straffrei (§ 207a StGB Absatz 5).

Warum Jugendliche nicht mit Erwachsenen „Darüber“ reden:

Jugendliche sprechen mit Erwachsenen (Eltern, Lehrern etc.) nicht aus eigenem Antrieb über „Sexting“ & Co. Zum einen sind sie der Meinung, Erwachsene hätten „eh keine Ahnung“ von der jugendlichen Lebenswelt, zum anderen haben sie Angst vor der Reaktion der Eltern (Handy-Verbot, Facebook-Verbot o.ä.). Die Eltern bzw. erwachsene Bezugspersonen können sich oftmals wiederum die Dimension von „Sexting“ nicht vorstellen.