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Gewaltvideos ins Netz stellen – warum machen das Jugendliche?

Lehrende Eltern Jugendarbeit Problematische Inhalte

„Happy Slapping“, „Smack Cam“ oder „Slap Cam“. Drei Begriffe, die dasselbe Phänomen beschreiben: Jugendliche filmen sich dabei, wie sie andere schlagen. Was steckt dahinter?

"Happy Slapping" – ein verstörender Trend

Manche „Trends“ kommen immer wieder. Derzeit scheinen das Filmen und Verbreiten von Prügeleien wieder angesagt zu sein. Unter den Begriffen „Happy Slapping“, „Smack Cam“ oder „Slap Cam“ wird das Phänomen beschrieben, bei dem Jugendliche sich dabei filmen, wie sie andere schlagen. Teilweise mit der bloßen Hand, teilweise mit Hilfsmitteln. Manche der Szenen sind gestellt und mit den Opfern abgesprochen, manche zeigen aber auch reale Gewalttaten. Die Aufnahmen werden auf Videoportalen wie YouTube oder in Sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder TikTok hochgeladen und verbreiten sich von dort rasant weiter. Unter Jugendlichen sind solche Videos beliebtes Tauschgut und sie überbieten sich darin, wer die ärgeren Szenen auf seinem Handy hat.

PädagogInnen und Lehrende finden in unserem Unterrichtsmaterial „Medien und Gewalt“ Informationen zum Thema „Happy Slapping“ sowie zwei Übungen, die sich mit den Grenzen von erlaubt und verboten beschäftigen.

Wo liegt die Grenze zwischen Spaß und Ernst?

Die MacherInnen der Videos erwarten sich vor allem eines: möglichst viel Anerkennung zu ernten. Doch die Grenze zwischen Spaß und Ernst bzw. zwischen Erlaubtem und Verbotenen ist hier mehr als fließend und wird von vielen Jugendlichen unterschätzt. Eine vielleicht als „Scherz“ verstandene Aktion seitens der TäterInnen, kann für die Opfer ganz und gar unlustig sein und aus dem Ruder laufen. Das reale Verprügeln anderer ist nicht okay, ruft das Gegenteil von Anerkennung hervor und ist eine Straftat.

Was viele Jugendliche außerdem nicht wissen: Die TäterInnen begehen nicht nur bei realen Gewalttaten schwerwiegende Straftaten wie zum Beispiel Körperverletzung oder Nötigung. Denn auch das Versenden von gewaltverherrlichenden Bildern oder Videos an andere Minderjährige kann bereits strafbar sein, ebenso das öffentliche Zugänglichmachen zum Beispiel auf einer Website!

Das Jugendschutzgesetz ist in Österreich auf Landesebene geregelt, daher gibt es unterschiedliche Bestimmungen je nach Bundesland. Gewaltverherrlichende Inhalte an Jugendliche weiterzugeben ist jedoch österreichweit verboten. Mehr dazu: Welche Inhalte sind für Kinder und Jugendliche gesetzlich verboten?

Das „Recht am eigenen Bild“

Werden Personen auf Fotos oder in Videos nachteilig dargestellt, verletzt dies ihr „Recht am eigenen Bild“ – das trifft wohl auf die allermeisten „Smack Cam“-Videos zu. Demnach darf Bildmaterial bzw. dessen Begleittext nicht veröffentlicht werden, wenn die „berechtigten Interessen“ der abgebildeten Person(en) verletzt werden. Betroffene haben ein Recht auf Löschung des Inhaltes und bei Missachtung können sie gerichtlich gegen die Person vorgehen, die das Video veröffentlicht hat.  

Mit den Jugendlichen über Gewaltvideos sprechen

Gewaltvideos haben für Kinder und Jugendliche einen besonderen Reiz. Für die Nutzung dieser Inhalte gibt es unterschiedliche Motive: Das reicht vom Gruppendruck, über die Möglichkeit sich abzugrenzen oder mitreden zu können bis hin zu einer Form des Protests. Für manche Jugendliche ist das Überschreiten von Grenzen auch ein „emotionaler Kick“.  

Gewalt wird außerdem noch immer recht häufig als „gutes“ Mittel zur Konfliktlösung gesehen. Nicht die digitalen Medien sind hier also die problematische Gefahrenquelle, sondern die Bereitschaft der TäterInnen zu Gewalttaten! Deshalb ist es wichtig, mit den eigenen Kindern und SchülerInnen ein gewaltfreies Miteinander zu thematisieren – Trends wie „Smack Cam“ können dabei gut als Anknüpfungspunkt genutzt werden!

Was Sie konkret tun können:

Wenn das Kind selbst Videos erstellt oder diese verbreitet, sollten Sie dieses Verhalten gemeinsam reflektieren:

  • Erklären Sie, dass Sie solche Inhalte verstörend finden und besprechen Sie gemeinsam was daran verstörend sein könnte.
  • Fragen Sie nach, wieso das Kind diese Videos erstellt, anschaut oder weiterverbreitet.
  • Sprechen Sie über Grenzen – was ist witzig und was nicht?
  • Lehnen Sie das Verhalten des Kindes klar ab, bieten Sie aber gleichzeitig Unterstützung an.
  • Gegebenenfalls sollten Sie das Kind über die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens aufklären.
  • Thematisieren Sie das „Recht am eigenen Bild“.

 

Wenn Sie auf ein „Smack Cam“ – Video stoßen, können Sie dagegen vorgehen:

  • Video melden. In den meisten Sozialen Netzwerken gibt es einen eigenen Melde-Button, um hasserfüllte oder strafrechtlich relevante Inhalte zu melden.
  • Video nicht teilen. Unerwünschte Inhalte sollten so wenig Aufmerksamkeit wie möglich erhalten.
  • Dagegen argumentieren.Gegenrede kann dabei helfen, stille Mitlesende zu erreichen. Stellen Sie dabei klar, dass solche Videos unerwünscht sind. Bleiben Sie sachlich!
  • Anzeige erstatten. Ist das Video strafrechtlich relevant, können Sie dieses bei jeder Polizeidienststelle zur Anzeige bringen.

Wenn Sie selbst oder Ihr Kind auf einem Video abgebildet ist, sollten Sie eine Löschung des Videos beantragen: Wenden Sie sich dafür an die BetreiberInnen eines Sozialen Netzwerks oder einer Webseite. Auf der Webseite meinbildimnetz.at hilft Ihnen die Internet Ombudsstelle dabei, Ihr Recht am eigenen Bild durchzusetzen.