Inhalt (Accesskey 0) Hauptnavigation (Accesskey 1)

Was soll ich tun, wenn mein Kind online nationalsozialistische Inhalte erhält?

Weitere Infos zu: ElternProblematische Inhalte

In Österreich steht die Leugnung von nationalsozialistischen Verbrechen, ebenso wie die Verbreitung und Verherrlichung von NS-Gedankengut, unter sehr strenger Strafe. Was unter nationalsozialistische Wiederbetätigung fällt, ist in erster Linie im Verbotsgesetz und im Abzeichengesetz geregelt. In diesem Zusammenhang sind z. B. Nazi-Sticker (wie Hakenkreuz-Symbole oder Hitler-Bilder) zu sehen, die Kinder und Jugendliche in WhatsApp-Gruppen oder anderen Messenger-Diensten bzw. Sozialen Netzwerken teilen.

Grundsätzlich gilt: Der Besitz solcher Inhalte ist nicht strafbar, die Verbreitung hingegen schon. Erhält Ihr Kind einen Nazi-Sticker per WhatsApp, macht es sich also nicht gleich strafbar. Problematisch kann es aber werden, wenn sich am Handy Ihres Kindes sehr viele derartige Inhalte ansammeln – denn dann könnte der Eindruck entstehen, dass Ihr Kind die Nazi-Ideologie gutheißt.

In jedem Fall gilt: Erhält Ihr Kind nationalsozialistische Inhalte, sollten Sie diese sicherheitshalber schnellstmöglich wieder löschen.

  • Achten Sie darauf, die Inhalte wirklich überall am Handy zu löschen. Bei WhatsApp z. B. müssen Sie diese nicht nur aus der App selbst und aus der Fotogalerie entfernen, sondern auch das WhatsApp-Backup (im internen Speicher bei Android bzw. in der iCloud beim iPhone) löschen.
  • Am besten ist es, den automatischen Download in WhatsApp von vornherein zu deaktivieren.
  • Bei Android-Smartphones sollten Sie auch die versteckten Dateien überprüfen.
  • Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich an eine spezialisierte Anlaufstelle.

Illegale Inhalte in Sozialen Netzwerken sollten Sie unbedingt direkt auf der jeweiligen Plattform melden. Nationalsozialistische Wiederbetätigung können Sie zudem anonym und unbürokratisch an Stopline.at melden.