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WhatsApp erlauben – ja oder nein?

Für Kinder und Jugendliche ist WhatsApp ein wichtiger Kanal, um mit Freund/innen in Kontakt zu bleiben. Auch wenn der Messenger in Sachen Sicherheit nachgerüstet hat, sehen viele Eltern die Nutzung kritisch – wir geben Tipps.

WhatsApp ist eine App für Smartphones, mit der man Kurznachrichten, Bilder, Videos und Audiodateien verschicken kann. Mit WhatsApp kann man entweder zu zweit oder in Gruppen (mit bis zu 256 Personen!) chatten. Seit Kurzem ist es auch möglich, mit anderen Nutzer/innen über die App zu telefonieren.

Bereits mehr als 800 Millionen Smartphone-Nutzer/innen verwenden den Dienst (April 2015). Bei Kindern und Jugendlichen ist WhatsApp mittlerweile beliebter als das Soziale Netzwerk Facebook. Doch Sicherheitslücken und mangelnde Datenschutz-Einstellungen bringen WhatsApp immer wieder in Verruf. Auch Mobbing-Fälle via WhatsApp nehmen zu.


WhatsApp erlauben – ja oder nein? 

Eine allgemeingültige Antwort kann es auf diese Frage natürlich nicht geben. Aber generell gilt, wie auch bei allen anderen Anwendungen: Wenn alle Freund/innen WhatsApp nutzen (fragen Sie bei den anderen Eltern nach!), sollten Sie Ihrem Kind das auch erlauben. Nicht-Nutzer/innen landen schnell im Eck und bekommen nicht mehr mit, was in ihrem Freundeskreis oder in der Klasse läuft. So wird man im schlimmsten Fall zum Außenseiter.


Ab welchem Alter darf WhatsApp genutzt werden?

In den neuen Nutzungsbedingungen wurde das Mindestalter von 16 auf 13 Jahre gesenkt – wobei WhatsApp klarmacht, dass je nach Herkunftsland auch andere Altersbeschränkungen gelten können. Welches Mindestalter damit in Österreich gilt ist rechtlich nicht ganz eindeutig – vermutlich müssen Jugendliche zumindest 14 Jahre alt sein.

Möchten jüngere Kinder WhatsApp nutzen, können die Eltern im Namen ihres Kindes den Nutzungsbedingungen zustimmen. Das ist z.B. dann sinnvoll, wenn Sie gemeinsame WhatsApp-Gruppen mit Ihrem Nachwuchs verwenden.


Verbesserungen beim Datenschutz.

Seit April 2016 wird die gesamte Kommunikation über WhatsApp mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versendet. Das bedeutet, dass nur der Sender/die Senderin sowie der Empfänger/die Empfängerin die verschickten Nachrichten, Fotos, Videos oder Dateien lesen können. Auch WhatsApp selbst hat keinen Zugriff auf die verschickten Inhalte. Voraussetzung dafür ist, dass alle Kommunikationspartner die aktuellste Version von WhatsApp auf ihrem Handy installiert haben. Trotz dieser technischen Sicherheit kann allerdings man nie sicher wissen, ob nicht der Empfänger oder die Empfängerin selbst private Inhalte an Dritte weiterleitet. Sensible Daten oder freizügige Fotos haben daher nach wie vor nichts in WhatsApp verloren!

Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, nur solche Inhalte zu verschicken, die jeder lesen oder sehen darf. Allzu Privates sollte über WhatsApp nicht veröffentlicht werden. Das betrifft besonders sensible Daten wie Wohnadresse, Schule, Passwörter, Bankdaten oder freizügige Fotos.


Kosten im Griff behalten

WhatsApp funktioniert über eine Internetverbindung, d.h. entweder über WLAN oder die mobile Datenverbindung des Handys. Die Nutzung von WhatsApp ist daher nur kostenlos, solange sich der Datenverbrauch im Rahmen des im Handytarif inkludierten Pakets bewegt. Darüber hinaus kann die Nutzung schnell teuer werden!

Erklären Sie, dass jede versendete Nachricht und jedes geführte Telefonat via WhatsApp Datenvolumen verbraucht. Viel-Nutzer/innen sollten WhatsApp nur über WLAN verwenden – besonders im Ausland. Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es am Handy das Daten-Roaming bzw. den automatischen Download von Mediadateien ausschalten kann (Privatsphäre-Leitfaden „Sicher unterwegs in WhatsApp“ (pdf, 6.9 MB)).


Cyber-Mobbing auf dem Vormarsch

Kinder und Jugendliche nutzen WhatsApp nicht nur zum Austausch von Nettigkeiten oder für praktische Dinge wie z.B. das gemeinsame Lösen von Hausaufgaben, sondern auch für Mobbing. Waren von Cyber-Mobbing noch vor einiger Zeit vor allem die 12- bis 14-Jährigen betroffen, so sind es heute zunehmend auch schon 10-Jährige, zeigt die Beratungspraxis von Saferinternet.at.

Schärfen Sie Ihrem Kind ein, keine Inhalte zu veröffentlichen, die von jemand anderem nachteilig verwendet werden könnten (z.B. Nacktfotos – das beginnt manchmal bereits mit 12 Jahren). Besprechen Sie auch, dass das Verunglimpfen von anderen kein „Kavaliersdelikt“ ist und schwerwiegende Folgen haben kann.


Kettenbriefe nicht weiterleiten

Über WhatsApp werden immer wieder sogenannte „Kettenbriefe“ verschickt, die großes Unheil versprechen, wenn sie nicht innerhalb kurzer Zeit an eine gewisse Anzahl von Kontakte weitergeleitet werden. Oft wird in solchen Nachrichten auch angekündigt, dass die Nutzung von WhatsApp oder Facebook teurer wird, falls man sie nicht weiterschickt. Diese Nachrichten sind allesamt nicht echt („Hoaxes“) und können daher getrost ignoriert werden.

Gruselige Kettenbriefe können vor allem jüngeren Kindern große Angst machen. Nehmen Sie diese Ängste unbedingt ernst! Erklären Sie, dass nichts Schlimmes passiert, wenn der Kettenbrief nicht weitergeschickt wird.


Privatsphäre schützen

WhatsApp bietet im Vergleich zu anderen Sozialen Netzwerken nur wenige Möglichkeiten, die eigene Privatsphäre aktiv zu schützen. Diese Optionen sollten aber unbedingt genutzt werden! 

Erklären Sie Ihrem Kind, wie es in WhatsApp sein Profilbild, seine Statusmeldung sowie den Zeitpunkt, an dem es zuletzt online war, verbergen kann. Ebenfalls wichtig zu wissen: Wie können Nutzer/innen in WhatsApp blockiert werden?

Anleitungen dazu finden Sie im Privatsphäre-Leitfaden „Sicher unterwegs in WhatsApp“(pdf, 6.9 MB).


Ermutigen Sie Ihr Kind zum Reden

Immer wieder geschieht es bei WhatsApp auch, dass sich jemand ins System einhackt und dann über fremde Accounts anzügliche Bemerkungen an die Freund/innen verschickt. Glauben Sie Ihrem Kind, wenn es sagt, dass es das nicht war. Das kann durchaus sein!

Motivieren Sie Ihr Kind dazu, mit Ihnen zu reden, wenn in WhatsApp „komische“ Dinge“ passieren. Drohen Sie nicht gleich mit Verboten, sondern fangen Sie Ihr Kind in problematischen Situationen auf und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen.


Was Sie noch über WhatsApp wissen sollten

  • WhatsApp greift auf das Adressbuch zu. Wer WhatsApp installiert, gewährt dem Dienst vollständigen Zugriff auf das eigene Adressbuch am Handy – anders funktioniert WhatsApp nicht. Haben Kontakte im Telefonbuch ebenfalls WhatsApp installiert, werden diese automatisch in der Kontaktliste in WhatsApp angezeigt – man muss sie nicht hinzufügen oder sich „befreunden“.
  • WhatsApp gehört zu Facebook. Die Messenger-App wurde 2014 vom Social Network-Riesen gekauft – wie im Übrigen auch die Foto-App Instagram. Derzeit gibt es (noch) keine Werbung auf WhatsApp – das endgültige Geschäftsmodell ist aber noch unklar. Seit August 2016 tauscht WhatsApp allerdings bestimmte Nutzer/innen-Daten mit Facebook aus.


Tipps für Lehrende

  • Weisen Sie die Schüler/innen darauf hin, dass die Verbreitung von verunglimpfenden Inhalten eine strafbare Handlung ist – egal über welches Medium.

  • Thematisieren Sie das „Recht am eigenen Bild“ in Ihrem Unterricht. Dies empfiehlt sich bereits ab einem frühen Alter, noch bevor Kinder und Jugendliche Soziale Netzwerke intensiv nutzen. Mehr dazu: Was ist das „Recht am eigenen Bild“?

  • Bleiben Sie dran. Wissen schützt vor unbedachten Handlungen nicht. Nur weil Kinder und Jugendliche wissen, was sie dürfen und was nicht, bedeutet das noch lange nicht, dass sie falschen Taten widerstehen können. Bleiben Sie als Schule und Lehrkraft dran und machen Sie Cyber-Mobbing immer wieder zum Thema.

Mehr Informationen und Tipps für Lehrende:
Mit WhatsApp in der Schule kompetent umgehen



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