Nur weil Fotos, Videos, Texte etc. frei im Internet abrufbar sind, heißt das noch lange nicht, dass man diese beliebig verwenden kann. Immer mehr InternetnutzerInnen sehen sich deshalb mit anwaltlichen Abmahnungen aufgrund der Verletzung von Urheberrechten konfrontiert. Vielen InternetnutzerInnen ist nicht bewusst, wann Urheberrechte verletzt werden und welche Folgen dies haben kann.
Urheberrechte
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FAQs
Materialien
ISPA: Urheberrecht. 24 Fragen und Antworten.
Der Ratgeber erklärt das Urheberrecht anhand von 24 am häufigsten gestellten Fragen und Problemstellungen zum Umgang mit und zur Verwendung von Fotos, Musik und Videos im Internet.
Veröffentlichung: November 2022
Flyer: Bilder und Videos im Netz
Informativer Flyer für Jugendliche zum Umgang mit Bildern und Videos im Internet.
Veröffentlichung: Januar 2024
Hier finden Sie alle weiteren Materialien zum Thema Urheberrechte.
Tipps
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Urheberrechte beachten.
Nur weil Fotos, Videos, Musikstücke etc. frei im Internet abrufbar sind, heißt das noch lange nicht, dass man dieses beliebig verwenden kann. Die leichte Zugänglichkeit von Inhalten im Internet darf nicht als freie Verfügbarkeit missinterpretiert werden.
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Upload verboten.
Jede Zurverfügungstellung (Abrufbarmachung) von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet, die ohne Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erfolgt, ist eine Urheberechtsverletzung. Darunter fallen etwa das Hochladen auf Websites, das Anbieten in Tauschbörsen, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat, das Hochladen in Facebook etc. Es drohen bis zu mehrere tausend Euro Strafe.
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Download ebenfalls unzulässig.
Der reine Download von illegal bereitgestellter Musik oder Filmen auf Tauschbörsen oder anderen Internet-Quellen (also ohne das Werk selbst wieder anzubieten) ist ebenfalls unzulässig. Zulässig ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken jedoch dann, wenn die Quelle rechtmäßig ist – das ist aber in Tauschbörsen fast nie der Fall.
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Tauschbörsen mit Falle.
Tauschbörsen-Programme sind meistens so eingestellt, dass Ordner, in denen die heruntergeladenen Dateien abgespeichert werden, gleichzeitig auch zum Upload freigegeben sind und das ist rechtlich gesehen problematisch.
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Grauzone Video-Streams.
Ob das Streamen von Filmen oder Musik eine legale Quelle erfordert, ist nach unserer Einschätzung eher zu bejahen, allerdings nicht restlos geklärt. Daher: Besser Hände weg von Angeboten, die Dateien ohne Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers anbieten, wie z.B. bei kinox.to, movie2k.com. Unbedenklich nutzen können Sie offizielle Mediatheken, wie sie z. B. von vielen Fernsehsendern angeboten werden.
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Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Da Urheberrechte auch bei nicht vorsätzlichem Handeln verletzt werden, liegt eine Rechtsverletzung auch dann vor, wenn man nicht wusste, dass z. B. ein Foto nicht verwendet werden darf oder wer die Rechte daran besitzt.
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Abmahnungen nicht ignorieren.
Ansonsten droht ein sehr teures Gerichtsverfahren. Kontaktieren Sie eine Anwältin bzw. einen Anwalt oder eine Konsumentenschutzeinrichtung (z. B. den Internet Ombudsmann).
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Creative Commons-Inhalte als Alternative.
Wenn Sie Fotos oder Musik für eine Veröffentlichung nutzen möchten, greifen Sie auf CC-lizenzierte Inhalte zurück. Die private bzw. nicht-kommerzielle Nutzung ist in der Regel kostenlos, wenn die Urheberin oder der Urheber sichtbar genannt wird. Lizenzbedingungen immer genau lesen!
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Quellenangaben machen.
Wenn Sie Textteile („kleine Zitate“) anderer AutorInnen verwenden, machen Sie immer deutlich, dass es sich nicht um ihr eigenes Werk handelt und geben Sie die dazugehörige Quelle an.
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Recht am eigenen Bild beachten.
Die Verbreitung von Fotos oder Videos, die andere Personen nachteilig darstellen, ist nicht erlaubt. Deshalb die Abgebildeten immer vorher fragen, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind!